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Charterflüge

Der Begriff Charterflug bedeutet in Abgrenzung zum Linienflug, dass ein Reiseveranstalter bei einer Fluggesellschaft auf eigenes Risiko Flugplätze chartert/einkauft, um sie beispielsweise mit Unterkünften in einem Hotel und einem Transfer vom Flughafen zum Hotel zu einer Pauschalreise zu bündeln und mit einem Gesamtpreis zu verkaufen.

Der Charterflug ist im Gegensatz zum Linienflug eine nur gelegentlich bzw. zu bestimmten Anlässen betriebene Beförderung von Personen und Gütern (Gelegenheitsverkehr, Bedarfsflugverkehr, Orderverkehr oder Anforderungsverkehr). Im internationalen Luftrecht wird der Charterflug "Non-Scheduled Traffic" genannt. Der Begriff Charterverkehr ist v.a. im Flugverkehr üblich (Urlaubsreiseverkehr); im Güterseeverkehr wird er meist als Trampschifffahrt bezeichnet.

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